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Unterstützen Sie die gemeinnützige Arbeit der Ernst Leitz Stiftung
Die Ernst Leitz Stiftung freut sich über Ihre Unterstützung – sei es in Form einer freien Spende oder einer zweckgebundenen Zuwendung. Spenden wirken unmittelbar und sind bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte jährlich als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Für größere Beträge besteht zudem die Möglichkeit einer Zustiftung in das Stiftungskapital. Sie stärkt dauerhaft die finanzielle Basis der Stiftung und sichert unser Wirken für kommende Generationen. Zustiftungen können bis zu 1 Mio. Euro steuerlich geltend gemacht und auf einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren verteilt werden. Die Höchstbeträge gelten für jeden Ehepartner separat, auch bei gemeinsamer Veranlagung.
Darüber hinaus können Sie die Stiftung im Rahmen Ihres Testaments bedenken – etwa durch ein Vermächtnis. Als gemeinnützige Stiftung ist die Ernst Leitz Stiftung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, sodass testamentarische Zuwendungen vollständig unserer Arbeit zugutekommen.
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam die für Sie passende Form des Engagements zu finden.